Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Ihr verlässlicher Partner für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Gesetze und Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestalten. Es regelt unter anderem den Arbeitsschutz, den Umgang mit Arbeitsunfällen, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge sowie die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Der Ausgangspunkt jedes Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, der im Kontext eines komplexen Systems arbeitsrechtlicher Vorschriften steht. Dazu zählen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie supranationale Regelungen wie EU-Richtlinien und Verordnungen.

In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung im Bereich des Arbeitsrechts – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Unsere Expertise umfasst unter anderem:

  • Die Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Die Erstellung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Aufhebungsvereinbarungen sowie anderen Sonderregelungen
  • Die Entwicklung und Prüfung von Vergütungssystemen
  • Die Formulierung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Die rechtliche Beratung bei Betriebsübergängen
  • Die Begleitung von außergerichtlichen Konfliktlösungen

Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen individuell und professionell betreut werden.