Inkasso

Wir übernehmen für unsere privaten und gewerblichen Mandanten den Forderungseinzug. Unser Ziel ist es, ihnen schnell und kostengünstig zu ihrem Geld zu verhelfen. Oftmals genügt schon ein anwaltliches Mahnschreiben, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt durch unsere Rechtsanwälte. So stellen wir sicher, dass die juristische Durchsetzbarkeit einer Forderung bereits im Vorfeld des Mahnverfahrens geprüft wird und die Erfolgsaussichten der Angelegenheit schon frühzeitig eingeschätzt werden können. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Durchführung eines streitigen Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg haben wird, können wir unseren Mandanten von weiteren Maßnahmen abraten und somit vor zum Teil hohen Gerichtskosten schützen.

Das anwaltliche Inkasso bietet gegenüber dem Forderungseinzug durch ein Inkassounternehmen zudem den Vorteil, dass der Auftrag von Beginn an von einem erfahrenen Juristen bearbeitet wird. Wird ein Inkassounternehmen beauftragt und haben außergerichtliche Mahnungen keinen Erfolg, wird die Forderung zumeist an einen Vertragsanwalt abgegeben. Dies führt zu weiteren Kosten und der Gläubiger hat keinen Einfluss darauf, welcher Anwalt beauftragt wird. Nicht zuletzt spricht für die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit dem Inkasso auch, dass viele Gerichte eine Kostentragungspflicht des Schuldners für Kosten eines Inkassounternehmens auch im Falle des Prozessgewinns ablehnen. Für Rechtsanwaltskosten gilt dies nicht.